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Familienrechtliche Gutachten

Als psychologische Sachverständige im Familienrecht erstelle ich im Auftrag des Gerichtes lösungsorientierte und forensische Gutachten zu Fragestellungen in folgenden Bereichen:

  • ELTERLICHE SORGE nach Trennung oder Scheidung

  • UMGANG VON KINDERN mit Eltern oder Bezugspersonen

  • ERZIEHUNGSFÄHIGKEIT von Eltern oder Bezugspersonen

  • KINDESWOHL, mögliche Gefährdung bei Sorge oder Umgang

  • RÜCKFÜHRUNG von Kindern in ihre Herkunftsfamilie

 

Im Rahmen meiner Arbeit findet immer eine gründliche und differenzierte Aufklärung über die Vorgehensweise, Möglichkeiten und auch Grenzen einer Begutachtung statt. Diese orientiert sich in erster Linie an Ressourcen und Lösungen und an der Verminderung von Konflikten. Neben der Exploration im Gespräch und der Interaktionsbeobachtung wird, wenn nötig, auch eine differenzierte psychologische Diagnostik mit modernen und standardisierten Testverfahren zur Gutachtenerstellung eingesetzt.

Mein Anliegen als psychologische Sachverständige, ist es

  • den Eltern, Wissen zu vermitteln, um die Möglichkeiten und Grenzen des Handelns aller beteiligten Professionen (Richter*in, Jugendamt, Gutachter*in, etc.) im Verfahren besser zu verstehen

  • einen Beitrag zur Transparenz und Qualitätsförderung des familiengerichtlichen Verfahrens zu leisten

  • eine vernünftige Balance zwischen dem Erfordernis zur Kooperation und dem Bedürfnis nach selbstverantwortlichem Handeln zu stärken

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